heute morgen am amtsgericht tiergarten

Meinereiner hat sich ja Anfang des Jahres beim Wahlamt des Bezirks Mitte als Schöffe beworben. Schöffen, so wurde mir vom Bundesamt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V. erklärt, dienen dazu, zum fachlichen Urteil des Richters ein Gegengewicht durch den gesunden Menschenverstand zu bieten, und den Gerichtsprozess für den Angeklagten verständlich zu halten. Das klingt dramatisch, und irgendein Teil von mir denkt sich dabei, so schlimm kann’s ja gar nicht sein.

Von der Bewerbung gehört hab ich noch nicht viel, auch wenn ich jetzt im Mai doch mal nachgefragt habe, ob der Schrieb auch angekommen ist. Aber das ist eigentlich eine ganz andere Geschichte.

Heute morgen hatte ich die Gelegenheit, einer Gerichtsverhandlung am AG Tiergarten beizuwohnen. Ein entfernterer Bekannter war als Zeuge geladen, und hat seine Freunde eingeladen, dabei zu sein. Und ich wollte ja schon immer mal wissen, wie das vor Gericht eigentlich so aussieht. Da war ich nämlich vorher noch nie.

Verhandelt wurde in einem kleinen Seminarraum, eine einfache Kanzel, ein paar Tische, zwei Reihen Stühle fürs Publikum und ein paar für die Angeklagten. Drei Angeklagte, es ging um Hausfriedensbruch und eine Rangelei mit Polizisten. Dabei ist wohl eine Taschenlampe im Wert von 25 Euro zu Bruch gegangen.

Man nahm also Platz, die Angeklagten wurden gebeten, sich in der aufgerufenen Reihenfolge drei Stühle hintereinander aufzustellen und sich so zu setzen. Erste Lacher im Publikum. Hat auch nicht auf Anhieb geklappt. Die Richterin hat wohl gemerkt, daß die Leute nicht so ganz konform sind, und war schon ein wenig genervt. Als ihren Anforderungen dann genüge getan war, und sich alles gesetzt hatte, meldete sich der dritte Angeklagte. Die Meldung wurde abgewiesen, auch als er betonte, einen Antrag stellen zu wollen. Er bestand darauf, den versuchten Antrag ins Protokoll aufnehmen zu lassen.

Anschließend wurde die Identität der Angeklagten festgestellt. Interessant für mich hier war, daß tatsächlich nicht nur die üblichen Fragen nach Name, Geburtsdatum und Anschrift gestellt wurden, sondern z.B. auch nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder, und ob Unterhalt gezahlt wird.

Daraufhin las der Staatsanwalt die recht kurzen Anklageschriften vor. Die Richterin trug vor, daß gegen die Vorwürfe fristgerecht Einspruch eingelegt wurde, und deshalb hier verhandelt wird. Die Angeklagten dürfen sich nun zur Sache äußern. Die erneute Meldung des dritten Angeklagten wurde wieder abgewiesen, er möge doch bitte warten bis er an der Reihe sei - er sitze ja schließlich auf dem dritten Stuhl. Den Lachern im Raum wurde mit einer Verweisung aus dem Saal gedroht.

Dies ließ er sich dann aber nicht gefallen, und bestand auf seinen Antrag. Die Richterin wollte ihn weiter nicht hören. Einen Kommentar über Nachlässigkeiten in ihrer StPO-Kenntnis schien sie persönlich zu nehmen. Sie wurde aber daraufhin vom Angeklagten aufgeklärt, daß bestimmte Anträge der Verteidigung durchaus vor der Verlesung der Anklage zu behandeln seien. Der Angeklagte wies nämlich darauf hin, daß er einen offenen Antrag auf Pflichtverteidigung laufen habe, und beantragte, das Verfahren bis zur Entscheidung dessen auszusetzen.

Die Richterin meinte dazu, das wäre nicht nötig.

Nun denkt sich der Laie in mir: Holla, in Deutschland wird doch nicht ohne Anwalt verhandelt. Mag sein, daß die Sache nicht so “groß” ist, aber so ein Antrag will doch wenigstens beschieden sein.

Überhaupt hat sie im Verlauf der Verhandlung den Angeklagten keine Erklärung für ihre Aufforderungen oder Entscheidungen gegeben, ob das die seltsame Sitzreihenfolge oder die Ablehnung des Antrags ist. Verständlich verhandelt wurde hier nicht, da hätte ich zumindest auch gerne einen Anwalt gehabt. Wenn das jetzt eine Strafsache mit Schöffen gewesen wäre, der Schöffe hätte hier genausowenig durchgeblickt.

Die Richterin fragte nun den Staatsanwalt, wie er sich zum Antrag äußern möchte. Er brummelte etwas von “Ich widerspreche dem Antrag formal”.

Die Richterin wollte daraufhin die Verhandlung fortsetzen. Sie behauptete sogar, sie hätte keinen Antrag des Angeklagten gehört. Ich dachte echt, ich hör’ nicht richtig. Der Angeklagte war zum Glück so durchsetzungsfähig, ihr noch einmal darzulegen, daß er gerade einen Antrag gestellt habe, daß sie zu diesem Antrag sogar gerade den Staatsanwalt befragt habe, und daß er darauf bestehe, daß über den Antrag beschieden würde.

Die Verhandlung wurde also für 5 Minuten unterbrochen, der Saal geräumt. Kurz darauf wurde wieder in den Saal gerufen. Dem Antrag wurde stattgegeben, die Verhandlung vertagt.

Wenn der Angeklagte nun nicht offensichtlich gerichtserfahren gewesen wäre, hätte er wohl kaum sein Recht bekommen. Für mich ein Grund mehr, dazu aufzurufen, sich bei Gericht auch mal auf die andere Seite zu setzen, und seinen Schöffenantrag einzureichen. Oder vielleicht auch nur mal ins Publikum. Meinereiner wird auf jeden Fall mal das Bürgeramt anrufen, und nachfragen, ob seine Bewerbung gut angekommen ist.

1 Comment so far
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Es war nicht zufällig Frau V*** die Richterin?
Das Verfahren klingt tatsächlich recht obskur und lächerlich. Vielleicht klappt es ja mit dem Schöffenehrenamt. Sie brauchen eigentlich immer welche.
Schöne Pfingsttage. Deine Roswitha



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